Viele Künstler*innen bekommen oft wichtige Änderungen in Arbeitsrecht, bezüglich Steuern u. ä. nicht mit. Deshalb haben wir einige wichtige Infos zusammengefasst:
Zunächst eine gute Nachricht: Das Bundeskabinett hat am 7. März 2018 die Verlängerung einer wichtigen Sonderregelung zum Arbeitslosengeld beschlossen. Diese Regelung ermöglicht einen erleichterten Zugang zu Arbeitslosengeld I für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer*innen, mit überwiegend nur kurz befristeten Beschäftigungen. Insbesondere Künstler*innen profitieren von dieser Regel.
Zudem sinkt der Abgabesatz bei der KSK. Damit sinkt er zum zweiten Mal in Folge und liegt im Jahr 2018 mit 4,2 Prozent um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent). Die verstärkte Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse hat dazu geführt, dass in den Jahren 2015 und 2016 rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst wurden. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.
Weitere Informationen über für Künstler*innen relevante Änderungen wie neuen Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen, der gestiegenden Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung, neuen Pauschalbeträgen für berufliche Auslandsreisen und Sätzen für Tage- und Übernachtungsgeldern findet man hier
Eine Presseerklärung der Bundesregierung zur Verlängerung der ALG I-Sonderregelung findet man hier