Fortbildung und Workshop mit RA Sonja Laaser unter Mitwirkung von Hartmut Nawin-Borgwald:
Umsatzsteuer bei Verträgen mit Künstler*innen im In- und Ausland oder mit Vereinen, beim Sponsoring und bei öffentlichen Förderungen.
28. August 2017, 11 Uhr bis 17 Uhr
FRANKFURT, Theaterschule FRANKFURT, Berger Str. 316, 60385 Frankfurt
Im Rahmen des Workshops führt unsere Expertin Frau Rechtsanwältin Sonja Laaser die Teilnehmer*innen in die Grundsätze des Umsatzsteuerrechts ein und erklärt, worauf es bei Verträgen mit Künstler*innen im In- und Ausland, Verträgen mit Vereinen, beim Sponsoring oder öffentlichen Förderungen ankommt.
Im Rahmen der Einführung erarbeiten die Teilnehmer*innen zunächst die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts. Es wird geklärt, wann Umsatzsteuer anfällt und wie mit dieser bei der Inrechnungstellung umzugehen ist. Zum Beispiel: Wann und in welcher Höhe muss auf einer Rechnung die Umsatzsteuer aufgeführt werden? Nebenbei sollen häufig verbreitete (falsche) Gerüchte ausgeräumt werden, wie zum Beispiel, dass gemeinnützige Vereine niemals Umsatzsteuer auf ihrer Rechnung aufweisen müssten.
Anschließend wenden sich die Teilnehmer*innen speziellen Konstellationen zu:
1. Verträge mit im Ausland ansässigen Künstler*innen (oder anderen Vertragspartner*innen): Schließt ein Theater (oder ein(e) Künstler*in) einen Vertrag mit einer Person, die nicht in Deutschland ansässig ist, muss das Theater die Umsatzsteuer für die im Ausland ansässige Künstler*in abführen. Das gilt auch dann, wenn das Theater selber von der Umsatzsteuer befreit ist oder Kleinunternehmer*in ist. Worauf ist dabei zu achten?
2. Wie verhält sich die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Sponsoring und öffentlichen Förderungen? Wie müssen Verträge und Förderbedingungen gestaltet werden, damit das Geld des Sponsors oder die öffentliche Förderung keine umsatzsteuerbare Leistung darstellt?
3. Welche Befreiungsmöglichkeiten von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 20a UstG gibt es? Wann ist es sinnvoll, diese zu beantragen?
Wir bitten um vorherige Anmeldung!
Teilnehmergebühr:
keine Gebühr für Mitglieder von laPROF, Nichtmitglieder € 50,00 pro Teilnehmer
Anmeldung unter:
info@bfftheater.de, Kulturbüro laPROF Hartmut Nawin-Borgwald
Büro für Freies Theater
Dietesheimer Str. 27 a
63073 Offenbach am Main
Tel. +49(0)69 89 49 50
Mobil +49(0)173 312 96 73
Referentin:
Sonja Laaser ist als Rechtsanwältin in Berlin tätig und berät seit vielen Jahren Kunst- und Kulturschaffende in juristischen und konzeptionellen Fragen. Aktuell engagiert sie sich als Vorstand des Künstlernetzwerks „Kunstlabor am Tower“ und bietet eine juristische Erstberatung für Kreative im Rahmen des Performing Arts Programm (LAFT) an. Zuvor war sie unter anderem Geschäftsführerin des Ballhaus Ost sowie Referendarin in der Berliner Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten und in einer international tätigen Kanzlei im Bereich Urheberrecht. Neben ihrer juristischen Tätigkeit arbeitet Sonja Laaser als Dramaturgin. 2014 schloss sie ihr Studium als Master of Arts (M.A.) an der HfS Ernst Busch ab.
unter Mitwirkung von:
Hartmut Nawin-Borgwald, Büro für Freies Theater, seit 30 Jahren tätig im Bereich Künstlerbetreuung, Gastspiel- und Festivalorganisation. Internationale Zusammenarbeit mit Künstlern/Ensembles u.a. aus Belgien, Italien, Frankreich, Niederlande, Schweiz,
Seit 2015 Kultur- und Beratungsbüro für laPROF.
www.bfftheater.de