Ab Donnerstag, den 22. Juli, gilt in Hessen eine neue Coronavirus-Schutzverordnung. Die Landesregierung hat nun eine dazugehörige Lesefassung mit Auslegungshinweisen veröffentlicht, die helfen soll, entsprechende Maßnahmen sachgemäß umzusetzen. Einige Passagen davon betreffen auch die Art und Weise, wie derzeit Kulturveranstaltungen geplant und umgesetzt werden können.
Eine der wichtigsten Änderungen zur letzten Verordnung betrifft die Anzahl an erlauben Zuschauer*innen bei Veranstaltungen. Als Veranstaltung gelten derzeit Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen. In geschlossenen Räumen können zukünftig bis zu 750, im Freien 1500 Zuschauer*innen zugelassen werden. Bislang war die Grenze in geschlossenen Räumen bis 500, im Freien bei 250 Personen. Auch zukünftig müssen Kontaktdaten der Teilnehmenden erfasst werden, es muss ein Hygienekonzept vorliegen und die Besucher*innen müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Bei Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmenden entfällt die Testpflicht sogar vollständig.
Was die Hygienekonzepte betrifft bleiben die Auslegungshinweise weiter für verschiedene Konzepte offen. Als Möglichkeiten werden Trennwände zwischen den Zuschauer*innen, Lüftungskonzepte, Einlassbeschränkungen auf geimpfte und genesene Personen erwähnt. Auch aufgelockerte Sitzmuster sind möglich, was beispielsweise Formen wie das sogenannte „Schachbrettmuster“ ermöglicht.
Die Auslegungshinweise kann man hier lesen
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