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Coronahilfen, KSK, Steuern 2022

Das neue Jahr ist zwar schon einen Monat alt, doch es ist trotzdem gut, sich nochmals über wichtige Regelungen zu informieren. Zum Glück bleibt vieles zunächst gleich, was 2021 an Hilfen und Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurde.

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Corona-Hilfen bis Ende März 2022 verlängert werden, eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus wird ebenfalls diskutiert. Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro). Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

KSK-Versicherte werden auch im kommenden Jahr ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat (5.400 Euro/Jahr) aus nicht künstlerischer / nicht publizistischer selbständiger Tätigkeit verdienen. Die bis zum 31.12.2021 geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.12.2022 verlängert, so dass ein Zuverdienst neben der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit von bis zu 1.300 Euro im Monat (15.600 Euro im Jahr) bis Ende 2022 möglich ist. Der Versicherungsschutz nach dem KSVG endet innerhalb des Befristungszeitraumes bis 31.12.2022 erst dann, wenn die selbständige nicht künstlerische / nicht publizistische Tätigkeit in einem Umfang ausgeübt wird, der die Zuverdienstgrenze von 1.300 Euro im Monat übersteigt. Eine weitere Voraussetzung für den Ver­sicherungsschutz ist, dass das Jahresarbeitseinkommen aus selbständiger künstlerischer / publizistischer Tätigkeit über 3.900,00 € liegen muss. Die Versicherungspflicht nach dem KSVG bleibt nur bestehen, solange das Arbeitseinkommen nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die Grenze von 3.900 Euro im Jahr unterschreitet. Ein Unterschreiten der Grenze bleibt wie in den Jahren 2020 und 2021 nunmehr auch im Jahr 2022 bei der Betrachtung des Sechsjahreszeitraums unberücksichtigt.

Eine Änderung betrifft die Steuern. Zunächst steigt der Grundfreibetrag in 2022 auf 9.984 Euro. (Zum Vergleich, im Vorjahr lag er noch bei 9.744€.) Wenn man verheiratet ist und das Ehepaar die Zusammenveranlagung gewählt hat, beträgt der Grundfreibetrag das Doppelte, also 19.968€. Der Grundfreibetrag passt sich jährlich an das geschätzte Existenzminimum an und bleibt steuerfrei. 

Foto: Steve Buissine bei pixabay

 

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.