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Energiepauschale: Manche Kulturschaffende gehen leer aus

Im September wird allen Festangestellten in Deutschland eine Energiepauschale von 300 Euro überwiesen. Auch Studierende und Rentner*innen profitieren von Pauschalen. Bei Selbstständigen wird dieser Betrag über die Einkommenssteuervorauszahlung im September rückerstattet. Wenn im entsprechenden Quartal keine einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, müssen diese Personen mindestens bis zum nächsten Jahr warten. Ihnen werden die 300 Euro bei der Steuererklärung 2022 von ihrer Steuerschuld abgezogen. Somit gibt es bereits zeitlich große Unterschiede zwischen unterschiedlichen Arbeitsformen. 

Doch was passiert, wenn Selbstständige zu wenig verdienen, um überhaupt Steuern zahlen zu müssen? Manche Kulturschaffende sind nicht nur Kleinunternehmer*innen, sondern bleiben am Ende des Jahres auch hin und wieder unter der Einkommenssteuergrenzen. Somit werden diejenigen, die unter den Selbstständigen am wenigsten verdienen, zusätzlich von der Energiepauschale ausgeschlossen: Und sie erhalten somit auch keine Kompensation für die enorm steigenden Energiekosten.

laPROF hält diese Situation für untragbar und fordert die Bundespolitik dazu auf, Lösungen zu generieren, die auch geringverdienenden Selbstständigen eine Energiepauschale zugänglich macht. Gerade diese Personengruppe braucht eine solche Unterstützung dringend.

Bild: Daedalus Company: Women in Sound_Buy little buy less buy nothing at all, Foto: Catherine Lieser

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.