Viele Kolleg*innen wissen es noch nicht: Bereits seit einem Jahr können sich freie Darstellende Künstler*innen freiwillig bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen versichern lassen. Diese großartige Möglichkeit ist Ergebnis langjähriger Arbeit unseres Bundesverbandes und unseres ehemaligen Bundesvorsitzenden Aklexander Opitz.
Als freiwillig Versicherte haben freie Tanz- und Theaterschaffende weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie die Pflichtversicherten, überwiegend Festangestellte der öffentlichen Bühnen. Sie haben somit Anspruch auf Altersruhegeld, eine Ruhegeld wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie auf Hinterbliebenenversorgung.
Freiwillig versichern können sich professionell arbeitende Tanz- und Theaterschaffende, die unabhängig vom Vorliegen einer eigenen Spielstätte einzeln oder im Zusammenschluss Projekte entwickeln oder choreographieren und aufführen. Dabei gilt die Mitgliedschaft in einem der Landesverbände freier Theater als Indiz für die Zugehörigkeit zur freien Tanz- und Theaterszene. Erwerbsmäßig ist die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit, wenn dadurch regelmäßig ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900 Euro erreicht wird. Dauerhaft ist sie, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht regelmäßig über eine Dauer von drei Jahren in der freien Tanz und Theaterszene nachgewiesen werden kann. Diese Voraussetzungen gelten in der Regel durch den Nachweis der Versicherung in der Künstlersozialkasse als erfüllt. Damit haben auch frühere Pflichtversicherte, die die Weiterversicherung versäumt haben, die Möglichkeit des Wiedereintritts in die Bühnenversorgung.
Mehr Infos in diesem Dokument
Hier geht es zur Webseite der VddB