Es geht gerade alles sehr schnell. Deshalb ist dieser Text auch wieder nur eine Momentaufnahme. Wir versuchen, möglichst regelmäßig über Möglichkeiten und Initiativen zu berichten. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen. Dieser Text ergänzt ist eine Ergänzung zum vorherigen.
Soforthilfe
Wer kurzfristig in eine finanzielle Notlage gerät kann unter Umständen unterschiedliche Möglichkeiten für Soforthilfe prüfen:
Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene können eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL.
Unterstützung durch den Sozialfonds der VG WORT ist ebenfalls möglich. Gemäß seiner Richtlinien sind Anträge an den Sozialfonds der VG WORT möglich. Es werden Beihilfen für in Not geratene Wortautoren und Verleger gewährt. Für den Antrag sind detaillierte Angaben zu Einkünften und Vermögenslage notwendig. Mehr Infos hier
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung. Der Betrag stammt aus dem Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds, um damit unverschuldet in Not geratene Theaterschaffende zu unterstützen. Um möglichst vielen Betroffenen Unterstützung zuteil werden zu lassen, erhalten Empfängerinnen und Empfänger jeweils 500 Euro, um deren Situation ein klein wenig zu erleichtern. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihre Notlage begründen
Hilfe durch öffentliche Einrichtungen
Steuerpflichtige können einen Antrag auf Stundung stellen. Es reicht aus, wenn begründet dargelegt wird, dass man von Corona stark betroffen ist. Vorauszahlungen bei Einkommensteuer, Körperschaftssteuer usw. können auf Antrag bis auf Null herabgesetzt werden. Wenn ein begründeter Antrag vorliegt wird auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet, um die Liquidität aufrecht zu erhalten.
Für Künstler*innen, die Ihr Einkommen aufgrund der Verschiebungen und Absagen von Projekten nach unten korrigieren müssen, ist zu empfehlen, dies auch umgehend der Künstlersozialkasse mitzuteilen, da sich Ihre monatliche Beitragszahlung dann ebenfalls nach unten korrigiert. Auch Zahlungserleichterungen sind möglich. Alle Infos der KSK hier.
Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil z. B. Aufführungen u. ä. abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Jobcenter oder, für die Bewilligung von Arbeitslosengeld I, die Agentur für Arbeit.
Für Theaterbetriebe mit Festanstellungen: Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den ArbeitgeberInnen sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. ArbeitgeberInnen können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft MitarbeiterInnen zu halten. Kurzarbeitergeld gibt es jedoch nicht für geringfügig Beschäftigte! Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Wer auf Grund des Coronavirus behördlich unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesgesundheitsämter eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Bei einer Existenzgefährdung können Mehraufwendungen beantragt werden. Wer als Selbständige/r nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert seid, hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenem Umfang. Der Anspruch ist innerhalb von drei Monaten geltend zu machen.
Links weitere Infos (Gesammelt vom Dachverband Tanz)
Newsletter
Deutscher Kulturrat: Corona versus Kultur – Newsletter für alle von Einschränkungen betroffenen Künstler*innen, kulturwirtschaftlichen Unternehmen, öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen; hier geht es zur Anmeldung: www.kulturrat.de
LAFT Berlin informiert in Sonderversänden über aktuelle Entwicklungen und Hinweise zur Situation sowie über digitale Angebote oder andere Alternativen des LAFT Berlin. Hier geht’s zu den bisher erschienenen Sonderversänden www.laft-berlin.de . Hier geht`s zur Newsletter-Anmeldung.
Informationen von Verbänden und Initiativen
Creative City Berlin: Corona-Krise – Hilfestellung für Künstler und Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft
Kreatives Sachsen: Das müssen Kultur- und Kreativwirtschaftunternehmen jetzt wissen
Bundesverband Schauspiel: Erste Hilfe!
Deutsche Orchestervereinigung: Corona-Virus – Leitfaden für Freischaffende
Verband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller: Handreichung
Allianz deutscher Designer (AGD) e.V.: Hilfen für Selbstständige während der Corona-Pandemie
VUT Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.: Coronavirus – Wichtige Informationen für VUT-Musikunternehmer*innen
Music Pool Berlin: Covid-19 updates
Rechtliche Lage und Beratung
Kanzlei Laaser: Ausfallhonorar: Absage wegen Corona
BMAS: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Härting-Helpline: Telefonische Erstberatung für Unternehmen, Freelancer und Einrichtungen
Fachverband für Messeunternehmen: rechtlichen Einschätzung von Veranstaltungsabsagen
Bundesagentur für Arbeit: Corona-Virus: Kurzarbeitergeld möglich
Künstlersozialversicherung
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, über die Sie sich unter folgenden Link informieren können.
Künstlersozialkasse: Aktuelle Hinweise zum Coronavirus für selbständige Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen
Andri Jürgensen/kunstrechtDE: Corona und die Künstlersozialkasse (Youtube Video 16.03.2020)
Maßnahmen / Hilfefonds / Petitionen
Pressemitteilung der Bundesregierung vom 13. März: Bundesregierung startet Hilfsmaßnahmen wegen Coronavirus – Kulturstaatsministerin Grütters: „Kultur- und Kreativwirtschaft müssen massiv unterstützt werden“
Deutsche Orchester-Stiftung: Nothilfefonds
Petition Hilfe für Freiberufler und Künstler
Petition Grundeinkommen und Coronakrise
Internationales
On the Move: Länderspezifische sowie internationale Informationen, Initiativen und Links aus dem Kultursektor
Live DMA: Covid-19 – Aid efforts and emergency funds
Allgemeine Informationen und Handlungsempfehlungen
Robert Koch Institut: Aktuelle Situation, FAQs und weiteres
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: FAQs und Erklärvideos
NDR Info: Täglicher Podcast mit Prof. Dr. Christian Drosten (Leiter der Virologie an der Berliner Charité)
[…] …Kreativwirtschaftunternehmen jetzt wissen Bundesverband Schauspiel: Erste Hilfe! Deutsche Orchestervereinigung: Corona-Virus – Leitfaden für FreischaffendeVerband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller: HandreichungAllianz deutscher… Quelle:www.laprof.de Veröffentlicht am: 2020-03-20 15:20:36 Hier geht es zum vollständigen Artikel […]
[…] …Kreativwirtschaftunternehmen jetzt wissen Bundesverband Schauspiel: Erste Hilfe! Deutsche Orchestervereinigung: Corona-Virus – Leitfaden für FreischaffendeVerband Deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller: HandreichungAllianz deutscher… Quelle:www.laprof.de Veröffentlicht am: 2020-03-20 15:20:36 Hier geht es zum vollständigen Artikel […]