Die hessische Landesregierung hat ein neues Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ aufgelegt, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft zu lindern. Gemeinnützige Vereine können je nach Situation bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. Dabei geht es um diejenigen Bereiche, die nicht den Förderkriterien für das das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierungentsprechen. Kulturvereine mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können sich dort um Unterstützung bewerben. In neuen Förderprogramm geht statt dessen um die klassische Vereinsarbeit.
Soforthilfe aus dem Bereich Kultur können Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles beantragen, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden und in einem der folgenden Verbände Mitglied sind: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) in Hessen, Landesvereinigung Kulturelle Bildung (LKB) Hessen, Landesjugend Trachtenverband, Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat, Landesmusikrat, Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste (laPROF), Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen, Verband hessischer Amateurtheater, Hessischer Museumsverband und die unter dem Dach der Initiative HessenFilm versammelten Einrichtungen. Die Anträge können beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst gestellt werden. Ministerin Angela Dorn erläuterte den vom Ministerium ausgewählten Verbänden das Konzept in einer gemeinsamen Telefonkonferenz.
Weitere Information, sowie Antragsformulare finden sich hier