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Hessisches Kulturpaket: Programm „Ins Freie!“ startet nach Ostern

Nach Ostern startet ein weiterer Teil des zweiten Kulturpakets Hessens. Da es aufgrund der Pandemie wohl schwierig bleiben wird, Kulturveranstaltungen indoor abzuhalten, baut das Programm „Ins Freie!“ auf den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatible Pop-Up-Spielstätten. Ziel ist es, zusätzliche Kulturveranstaltungen im Freien zu ermöglichen. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien und ein Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro:

Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein.

Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. So können beispielsweise mehrere Theatergruppen gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden – gerade in den Städten ist es oft schwer ist, über längere Zeit an einem Standort zu spielen, ohne in Konflikte mit Anwohner*innen zu kommen. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Antragstellende sollten sich also im Vorhinein mit möglichen Kooperationspartnern abstimmen.

Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat.

Die dritte Förderlinie wird über das Film- und Kinobüro Hessen ausgegeben und richtet sich an Open-Air-Kinos. Hier können entweder Kinos selbst initiativ werden oder freie Veranstalter einen Antrag stellen, wobei in der Regel Kinos als Mitveranstalter beteiligt werden müssen.

Die Förderrichtlinien werden zeitnah hier veröffentlicht, so dass potenzielle Antragsteller*innen ihre Förderanträge bestmöglich vorbereiten können. Anträge können voraussichtlich in der Woche nach Ostern gestellt werden. Die weitere Umsetzung übernimmt als Partner des HMWK das Berliner Kulturbüro Diehl+Ritter.

Die Anträge kann man nach Ostern hier stellen

Foto: Sommerwerft (Quelle Protagon e.V.)

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.