Das Kulturförderprogramm für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten in Zeiten von Corona geht in die zweite Runde. Seit 23. März und bis zum 23. Juni 2021 können sogenannte Brückenstipendien des Landes und der Hessischen Kulturstiftung beantragt werden. Diese fördern Projekte mit Stipendien von einmalig 2500 Euro. Ziel ist es, die künstlerische Arbeit während der Pandemie weiterhin zu ermöglichen und eine Perspektive für die Zeit nach den durch Corona bedingten Maßnahmen zu eröffnen. Die Stipendien stehen allen freischaffenden, in Hessen lebende Künstler*innen offen, unabhängig von der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.
Antragsberechtigt sind selbstständig tätige Kunstschaffende aller künstlerischen Sparten, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben (die Tätigkeit muss dabei überwiegend zum Lebensunterhalt beitragen) und die seit mindestens dem 1. Januar 2021 ihren Erstwohnsitz in Hessen haben. Das Stipendium fördert die Arbeit an bereits begonnenen oder neuen Werken, Projekten und Präsentationskonzepten aus allen Bereichen der Kunst einschließlich aller damit verbundenen Kosten wie z.B. Material. Dies beinhaltet beispielsweise Publikationen in Wort und Schrift, musikalische und gestalterische Werke, Filme, Performances und Auftritte.
Antworten auf die wichtigsten Fragen und Infos zum Förderprogramm findet man hier
Direkt zum Antragsportal kommt man hier