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Kulturveranstaltungen und Pandemie: Neue Auslegungshinweise

Die Pandemie hat sich in den letzten Wochen wieder deutlich verschärft. Aufgrund vieler neuer Infektionen stehen nun wieder Maßnahmen im Raum, die man schon hinter sich geglaubt hätte. Zunächst gelten jedoch noch Regeln, die einen Betrieb mit Hygienekonzept ermöglichen. Die Hessische Landesregierung hat nun die Auslegungshinweise für die neuen Verordnungen vorgelegt. Einige wichtige Änderungen betreffen auch Kulturveranstaltungen.

So wird zum Beispiel geregelt, dass bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen ab sofort und ab einer Publikumszahl von 25 Personen nur noch Geimpfte und Genesene Zulass haben (sogenannte 2G-Regel). Zudem muss für diese Räumen ein Hygienekonzept erarbeitet werden, es gilt außerdem eine Maskenpflicht. Für diese Regelungen sind in den Auslegungshinweisen entsprechende Vorschläge enthalten, wie z.B. das sogenannte „doppelte Schachbrettmuster“ bei der Sitzbelegung. 

Falls sich die Veranstalter*innen für die sogenannte „2G-Plus“-Option entscheiden, entfallen einige Regelungen. Wer zusätzlich zur 2G-Regel noch tagesaktuelle Antigen-Tests verlangt oder Testmöglichkeiten anbietet kann auf Maskenpflicht, Abstandsregeln, Hygienekonzept und Kapazitätsbeschränkungen verzichten.

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Foto: RitaE bei pixabay

 

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.