Die Pandemie hat sich in den letzten Wochen wieder deutlich verschärft. Aufgrund vieler neuer Infektionen stehen nun wieder Maßnahmen im Raum, die man schon hinter sich geglaubt hätte. Zunächst gelten jedoch noch Regeln, die einen Betrieb mit Hygienekonzept ermöglichen. Die Hessische Landesregierung hat nun die Auslegungshinweise für die neuen Verordnungen vorgelegt. Einige wichtige Änderungen betreffen auch Kulturveranstaltungen.
So wird zum Beispiel geregelt, dass bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen ab sofort und ab einer Publikumszahl von 25 Personen nur noch Geimpfte und Genesene Zulass haben (sogenannte 2G-Regel). Zudem muss für diese Räumen ein Hygienekonzept erarbeitet werden, es gilt außerdem eine Maskenpflicht. Für diese Regelungen sind in den Auslegungshinweisen entsprechende Vorschläge enthalten, wie z.B. das sogenannte „doppelte Schachbrettmuster“ bei der Sitzbelegung.
Falls sich die Veranstalter*innen für die sogenannte „2G-Plus“-Option entscheiden, entfallen einige Regelungen. Wer zusätzlich zur 2G-Regel noch tagesaktuelle Antigen-Tests verlangt oder Testmöglichkeiten anbietet kann auf Maskenpflicht, Abstandsregeln, Hygienekonzept und Kapazitätsbeschränkungen verzichten.
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Foto: RitaE bei pixabay