Bei der hessischen Landtagswahl am 28.10. kann man nicht nur über Parteien und Kanditat*innen abstimmen. Die Bürger*innen Hessens sind zusätzlich aufgerufen darüber zu entscheiden, welche Staatsziele zukünftig in der Landesverfassung verankert werden sollen. Unter anderem wird dabei Kulturförderung als Staatsziel vorgeschlagen, um verschiedenes zu erreichen: die hessische Kultur in all ihren Facetten zu stärken, Kulturgüter zu erhalten und die Unabhängigkeit der Kulturträger zu bewahren.
In der Hessischen Verfassung ist bislang unter anderem das Staatsziel verankert, den Sport zu fördern. Insgesamt kann über 15 Änderungen in der Verfassung abgestimmt werden, u.a. für das Einfügen Nachhaltigkeit, Kinderrechten und direkte Demokratie in die Verfassung und die Streichung der Todesstrafe aus ihr. Ein Staatsziel gibt dem Staat und seinen Institutionen inhaltliche Ziele für ihr Handeln vor.
Eine Enquetekommission des Hessischen Landtags untersuchte über zwei Jahre die Verfassung und erarbeitete insgesamt 15 Änderungsvorschläge. Die Kommission bestand aus 15 Abgeordneten des Landtags und wurde von einem Beratungsgremium begleitet, das sich aus Institutionen und Personen der Zivilgesellschaft zusammensetzte. Um für die Änderungen zu werben hat man eine eigene Webseite eingerichtet, die genaue Informationen bereitstellt. Zudem ist die Initiative mit einer Roadshow mit dem Titel „Herz on Tour“ unterwegs, wobei man sich in einer Installation, einem begehbaren Herzen, über die Entscheidungen informieren kann.
laPROF unterstützt die Initiative und fordert alle Kolleg*innen auf, sich an der Wahl zu beteiligen und für das Staatsziel Kulturförderung zu werben. Eine solche Entscheidung würde zwar keine Garantie auf eine bessere Praxis in der Unterstützung kultureller Produktion bedeuten, aber dennoch bekämen Künstler*innen und ihre Arbeit einen anderen gesellschaftlichen Stellenwert.
Zur Webseite findet man hier
Quelle Foto: www.verfassung-hessen.de/presse