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Neue Förderrichtlinie für Hessen: Wichtiger Schritt vorwärts, aber noch nicht am Ziel

Hessen hat eine neue Förderrichtlinie erlassen, die für die finanzielle Unterstützung aller Kunstsparten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst gilt. Sie ist ein weiteres Ergebnis der Arbeitsgruppen im Rahmen des Masterplans Kultur und soll zur weiteren Entbürokratisierung und Vereinfachung dienen. Für einige dieser Punkte hat sich laPROF in den AGs vehement eingesetzt. Andere wichtige Punkte wurden jedoch nicht aufgenommen.

Die wichtigste Veränderung ist die Ausweitung der sogenannten Festbetragsförderung auf Beträge bis zu 10.000 Euro. Das bedeutet eine konkret in der Höhe festgelegte Förderung. Auch falls das Projekt mehr Einnahmen verzeichnet als geplant oder sich kostengünstiger realisieren lässt, wird keine Rückzahlung nötig. Bislang durften sich geförderte Projekte an die bei Antragsstellung eingereichte und geplante Gesamtfördersumme halten. 

Ebenfalls bis zu einer Förderung von 10.000 Euro gibt es künftig ein automatisiertes Auszahlungsverfahren: Geld fließt innerhalb von zwei Wochen nach Bestandskraft der Bewilligung. Damit entfällt auch die bisherige Pflicht, dass die Antragstellenden nachweisen müssen, dass sie Eigen- und Fremdmittel zuerst verbraucht haben. Künftig wird bis zu einer Fördersumme von 10.000 Euro ein „vereinfachter Verwendungsnachweis“ ausreichen, der die Einnahmen und Ausgaben summarisch entsprechend dem bewilligten Finanzierungsplan darstellt. Erst ab 10.000 Euro ist die Liste der Einzelposten nötig, und auch dann sind keine Belege einzureichen. Ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen zukünftig als kalkulatorische Kosten in die Projektkalkulation aufgenommen werden. Das erhöht nicht die Förderung, aber es erleichtert es den Geförderten, den nötigen Eigenanteil bei der Finanzierung zu erbringen. Auch können Antragstellende künftig bis zu 5 Prozent (maximal 10.000 Euro) der zuwendungsfähigen Ausgaben als Sachkostenpauschale erhalten.

Diese Änderungen sind für laPROF wichtige Schritte auf dem Weg zu einer entbürokratisierteren Förderung. Jedoch sind wichtige Punkte nicht enthalten, die von Kulturverbänden im Masterplan Kultur gefordert wurden. Leider ist mit der neuen Förderrichtlinie weiterhin keine mehrjährige Förderung möglich, was hessische Künstler*innen im vergleich zu anderen Bundesländern benachteiligt. Auch dass weiterhin keine überjährige Mittelnutzung möglich ist benachteiligt die freien Kulturschaffenden beispielsweise gegenüber den öffentlichen Bühnen, die in Spielzeiten statt in Haushaltsjahren planen können. Zudem gibt es keine weitere Entbürokratisierung der institutionellen Förderung. Hier zeigt sich, dass der Prozess auch zukünftig weitergehen muss. Denn letztendlich sollte sich die Förderung an der Arbeitsrealität der Kulturschaffenden ausrichten und nicht umgekehrt. Für laPROF ist die neue Richtlinie diesbezüglich ein wichtiger Schritt vorwärts, am Ziel einer bürokratiearmen Förderpraxis ist Hessen jedoch noch nicht.

Bild: Theater Curioso: Die Frau die gegen Türen rannte, Foto: Christian Zuckermann.

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.