Aktuelles

Neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Seit Ende Juli gibt es ein neues Bundesprogramm mit dem Titel „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK). Mit dem Programm, das über ein Budget von 456 Millionen Euro verfügt, werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die Bundesmittel sind erstmals im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) veranschlagt. Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen.

Die eingereichten Projekte müssen bis 2027 umgesetzt werden. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.

Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine) weiterleiten. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dennoch können Vereine nicht selbst einen Antrag auf Förderung stellen. Auch bei der Förderung von Einrichtungen in Vereinseigentum ist die Kommune Antragstellerin und Förderempfängerin. Die Kommune kann die Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ Zuwendung nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift Nr. 12 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung an den Verein weiterleiten, bleibt jedoch für den Bund die Ansprechpartnerin und für die Einhaltung der Vorgaben des Zuwendungsbescheids verantwortlich.
Vereinen mit geeigneten Projekten wird daher empfohlen, sich mit ihrer Kommune in Verbindung zu setzen

Alles wichtige zum Programm hier

Bild: Theater Willy Praml – Kleist. DAS ERDBEBEN IN CHILI (2016). Foto: Seweryn Zelazny.

 

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.