Heute wurden im Bundeskabinett die notwendigen Beschlüsse gefasst, damit der 2,5 Milliarden Euro starke Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen endlich starten kann. Der Sonderfonds besteht aus zwei Bausteinen:
- Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 01. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 01. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000. Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.
- Daneben stellt der Sonderfonds, höchstwahrscheinlich ab Ende August, eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucherinnen und Besuchern dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird.
Der Sonderfonds des Bundes wird über die Kulturministerien der Länder administrativ umgesetzt. Diese übernehmen zentrale Aufgaben im Antragsverfahren, bei der Prüfung und Auskehrung der finanziellen Leistungen. Mit dem Start des Programms wird ein Lenkungsausschuss für den „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ unter Vorsitz der BKM eingerichtet. Diesem Gremium werden neben der BKM Vertreterinnen und Vertreter des BMF sowie der Länder angehören. Weiteres Mitglied wird der Deutsche Kulturrat sein, der durch seinen Geschäftsführer Olaf Zimmermann im Lenkungsausschuss vertreten sein wird. Er wird die Abstimmung und Kommunikation mit der Kulturbranche organisieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt fachlich die Arbeit des Lenkungsausschusses aufgrund seiner Zuständigkeit für die Überbrückungshilfe III.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kulturrat vom 26.5.2021
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