Die hessische Landesregierung hat Ende Juni Auslegungshinweise veröffentlicht, welche die Maßnahmen der aktuellen Corona-Schutzverordnung kommentieren. Wichtig sind diese Hinweise besonders für alle, die Kulturveranstaltungen planen und durchführen. Entscheidende Punkte stellen dabei die Bestimmungen zu Kontaktdatenerfassung, Testnachweis, Abstandsregeln und Hygienekonzepten dar.
Gerade bezüglich der Hygienekonzepte enthalten die Auslegungshinweise interessante Veränderungen. Aufgabe der Abstands- und Hygienekonzepte ist bei den jeweiligen Angeboten und Veranstaltungen einen Rahmen zu gewährleisten, der ein pandemiegerechtes Verhalten und damit das Vermeiden von Infektionen ermöglicht. Neben regelmäßiger Desinfektion von Händekontaktflächen, dem regelmäßigen intensiven Lüften von Räumen, der Bevorzugung von Kontakten im Freien geht es vor allem um Abstandsregeln. Hier wird die Ermöglichung der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Haushalte anderen geeigneten Schutzmaßnahmen gleichgestellt. So sind Trennvorrichtungen, aufgelockerte Sitzmuster in Veranstaltungen (doppeltes „Schachbrettmuster“), Lüftungskonzepte, Zugangsbeschränkungen auf Personen mit Negativnachweis oder Maskentragen möglich.
Die genauen Hinweise findet man hier