Im kommenden Jahr ändert sich die Regelung für Kleinunternehmer gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetz. Die Umsatzgrenze steigt ab dem 1.1.2020 von 17.500 auf 22.000 Euro. Wenn Unternehmen und Selbstständige zukünftig nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz im entsprechenden Jahr erzielen und im Jahr darauf nicht mehr Umsatz als 50.000 Euro erwarten wird gemäß der Kleinunternehmerregelung auf die Erhebung von Umsatzsteuer durch das Finanzamt verzichtet. Diese Grenze wurde seit langer Zeit erstmals verändert.
Die Anhebung der Umsatzgrenze ist Teil des sogenannten „Bürokratieentlastungsgesetzes III“ der Bundesregierung, das im November verabschiedet wurde. Für viele freischaffenden Künstler*innen ist sie eine große Erleichterung. Bleibt zu hoffen, das diese Grenze zukünftig regelmäßig gemäß der ökonomischen Entwicklung erhöht wird.
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