Die anhaltende Pandemie und der Notbremsen-Lockdown machen die Situation für Kulturschaffende derzeit weiterhin schwierig. Trotzdem gibt es auch gute Nachrichten von der Bundesebene. Zunächst wurde verkündet, dass die erfolgreichen NEUSTART KULTUR-Programme des Fonds Darstellender Künste auch für das kommende Jahr zur Verfügung stehen werden, entsprechend aufgestockt werden und sogar ganzjährig bis zum Ende 2022 verwendet werden können. Zudem plant die Bundesregierung, die Grenze von nicht-künstlerischen Einnahmen für Versicherte über die Künstlersozialkasse bis Ende 2022 von 450 auf 1300 Euro im Monat anzuheben. Damit soll verhindert werden, dass viele Kulturschaffende ihre Versicherungsmöglichkeit über die KSK verlieren, weil sie derzeit nur durch nicht-künstlerische Einnahmen überleben können.
Zudem wurden neue NEUSTART KULTUR-Förderprogramme angekündigt. Das Programm Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst richtet sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Live-Kulturveranstaltungen und wird von der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft verwaltet. Die Fördersumme beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben, muss mindestens 10.000 Euro betragen und erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Live-Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen im Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst mit überregionaler Bedeutung. Gefördert werden Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2022 umgesetzt werden. Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich. Alles weitere findet man hier.
Das Programm NEUSTART KULTUR – Junges Publikum, das vom Kinder- und Jugendtheaterverband ASSITEJ vergeben wird, will alle unterstützen, die Angebote für junges Publikum machen: Einzelkünstler*innen mit eigenem Gastspielprogramm, freie Theater mit und ohne Spielstätte, mobile Theater sowie Spielstätten und Theaterhäuser, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind (Vereine, GmbHs, GbRs). Die Fördersummen können zwischen 5.000 € und 200.000 € liegen, so dass Antragstellung und Abrechnung auch für Einzelkünstler*innen und kleine Theater möglich und machbar sind. Formal klingt das so: Antragsberechtigt sind professionelle Kinder- und Jugendtheater in freier Trägerschaft mit Sitz in Deutschland, die folgende Kriterien erfüllen: Sie erhalten entweder unter 50% ihres Gesamtetats aus öffentlicher (institutioneller) Förderung oder die öffentlichen Zuwendungen (institutionelle Förderung) betragen bis zu 70% des Gesamtetats, sind aber niedriger als die regelmäßigen Personalkosten einschließlich regelmäßig anfallender Honorarkosten z.B. für Technik, Gäste und Theaterpädagogik. Sie zeigen mindestens 30 Aufführungen pro Spielzeit für junges Publikum, haben in den Spielzeiten 2017/18 und 2018/19 mindestens eine Neuinszenierung für junges Publikum zur Premiere gebracht und bieten für Gruppen einen ermäßigten Preis des Einzeltickets in Höhe von maximal 10 Euro an. Voraussetzung ist zudem die professionelle Ausbildung und/oder entsprechende Berufserfahrung des künstlerischen Personals und eine mindestens 2-jährige Tätigkeit im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Alles weitere findet man hier.
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