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Bundesweites Hilfsprogramm Tanz beginnt

Das Hilfsprogramm Tanz ist Teil von „Neustart Kultur“, eine Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Der Dachverband Tanz Deutschland e.V., die gemeinnützige Kulturorganisation DIEHL+RITTER und JOINT ADVENTURES / NATIONALES PERFORMANCE NETZ sind mit ihrer gemeinsam entwickelten und koordinierten Bundestanzförderung Teil des Rettungs- und Zukunftsprogramms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Hilfsprogramm für die deutsche Tanzszene in Höhe von 20 Mio. Euro ist mit den laufenden und neuen Förderinitiativen des Bundes und der Länder so abgestimmt, dass die Programme einander ergänzen, aber Überkompensationen vermieden werden. Das Konzept sieht die Umsetzung von drei Säulen vor: TANZPAKT RECONNECT zur Stärkung und Zukunftssicherung von Tanzstrukturen. DIS-TANZEN als Förderprogramm für soloselbständige Tanzschaffende und als Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen. NPN – STEPPING OUT zur Förderung der Entwicklung, Produktion und Distribution von Tanz in neuen Räumen. Antragsteller*innen können sich mit einem identischen Vorhaben nicht bei mehr als einem der Programme um Förderung bewerben. 

  

DIS-TANZEN

Mit dem zweiteiligen Hilfsprogramm DIS-TANZEN – einem Förderprogramm für soloselbständige Tanzschaffende (DIS-TANZ-SOLO) und der Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen (DIS-TANZ-IMPULS) – unterstützt der Dachverband Tanz Deutschland e.V. den Wiederbeginn künstlerischer und tanzpädagogischer Tätigkeit. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Entwicklung und Erprobung neuer Formen des künstlerischen und tanzpädagogischen bzw. tanzvermittelnden Arbeitens gelegt. Ziel von DIS-TANZEN ist es, die einzelnen Akteur*innen des Tanzes in der Zukunft zu stärken und innovative Beispiele sowie Modelle für die gesamte Tanzszene entstehen zu lassen. Im Rahmen von DIS-TANZEN stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung. 

 

DIS-TANZ-SOLO – Förderprogramm für soloselbständige Tanzschaffende

Wer kann beantragen?

Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen und alle, die an künstlerischen Prozessen professionell beteiligt sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 

 Was kann beantragt werden?

Gegenstand der Förderung sind Honorare für Vorhaben, die Tanzschaffenden zugutekommen, die z.B. das eigene Werk dokumentieren, archivieren (u.a. Requisiten, Bühnenbilder, Programmhefte, Videos, etc.), eigene Arbeits-Methoden reflektieren, Wissen erweitern, neue Felder ausprobieren und neue Methoden oder Theorien kennen- bzw. erlernen. 

Welche Summen können beantragt werden?

Mind. 4.500€ und max. 13.500€ für mind. 3 bis max. 9 Monate. 

 Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?

Für das DIS-TANZ-SOLO wird keine Kofinanzierung vorausgesetzt. 

 Wann ist Bewerbungsschluss?

Erste Antragsfrist ist 24. August 2020, zwei weitere Antragsfristen sind geplant und werden in Kürze bekannt gegeben. 

 Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?

Ab 1. Oktober 2020 bis 31. August 2021. 

 Wann und wo kann ich mich beraten lassen?

Ab dem 4. August 2020 von Di bis Fr von 10:00 bis 15:00 Uhr unter Tel +49 (0)30-58 63 75 00, dis-tanzen@dachverband-tanz.de

  

DIS-TANZ-IMPULS – Impulsförderung Tanzpädagogik für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen

 Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik, juristische und natürliche Personen. 

 Was kann beantragt werden?

Gegenstand der Impulsförderung sind Projekte, die eine Neuausrichtung und zukunftsorientierte Umstrukturierung von Tanzschulen oder kulturellen Einrichtungen für tanzpädagogische Angebote beinhalten. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten, die es ermöglichen, den Wiederbeginn des Betriebs zu unterstützen, die Programme zu stabilisieren und neue Strategien für die Zukunft zu entwickeln. 

Welche Summen können beantragt werden?

I.d.R. mind. 10.000€ bis max. 20.000€. 

Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?

In der Regel muss für diese Impulsförderung eine Kofinanzierung von 10% in Form zweckgebundener Drittmittel, Eigenmittel oder Personalkosten – sofern sie der Maßnahme in nachvollziehbarer Weise zuzuordnen sind – eingebracht werden. 

 Wann ist Bewerbungsschluss?

Erste Antragsfrist ist am 7. September 2020. Die zweite Antragsfrist wird in Kürze bekannt gegeben. 

 Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?

Ab 15. Oktober 2020 bis 31. August 2021. 

 Wann und wo kann ich mich beraten lassen?

Ab dem 4. August 2020 von Di bis Fr von 10:00 bis 15:00 Uhr unter Tel +49 (0)30-58 63 67 15, dis-tanzen@dachverband-tanz.de

Detaillierte Informationen zu den Förderschwerpunkten sowie alle Unterlagen für die Antragstellung stehen ab dem 3. August 2020 hier zur Verfügung.

 Foto: Vlasova/Pawlica

  

  

  

 

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.