Die nächste Phase des hessischen Förderprogrammes „Kulturell neu eröffnen“ hat begonnen! Ab sofort bis zum 30. August können Einzelkünstler*innen, freie Gruppen, Kulturvereine und Kulturunternehmen Anträge für Projektstipendien stellen, um den Übergang hin zur Entwicklung neuer Formate in Zeiten der Pandemie zu bewerkstelligen. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt dafür Mittel für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von bis zu 5.000 Euro und für 250 freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen in Höhe von bis zu 18.000 Euro bereit.
Die Projektstipendien sollen dabei helfen, künstlerische Projekte zu realisieren, die in der Zeit der Corona-Pandemie entstanden sind und inhaltlich oder formal neue Wege gehen. Alle Kulturschaffenden mit Wohnsitz in Hessen seit dem Lockdown durch die Corona-Pandemie können die Projektstipendien beantragen. Das Programm richtet sich bspw. an bildende oder darstellende Künstler*innen, Musiker*innen, Autor*innen, Filmemacher*innen aber auch zum Beispiel an Menschen, die Kultur vermitteln.
Projekte können etwa Konzepte für die Präsentation und Vermittlung von künstlerischen Darbietungsformen sein, digitale oder hybride Präsentationsformen, Performances, Filme oder Publikationen. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Hessische Kulturinstitutionen können Drittmittel einwerben und damit Künstler*innen und Künstler, denen sie besonders verbunden sind, direkt für ein Projektstipendium ohne Jurierung empfehlen; in diesen Fällen kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge bis zu 5.000 Euro für Einzelkünstler*innen sowie bis zu 18.000 Euro für freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen.
Zu den Anträgen für Einzelkünstler*innen geht es hier
freien Gruppe, ein Kulturvereien oder –unternehmen klicken hier
Allgemeine Infos zu den Förderprogrammen findet man hier