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Einnahmeausfälle: Bund klärt Details für Novemberhilfe

Das Bundesfinanzministerium hat nun Details zur geplanten außerordentlichen Wirtschaftshilfe für von pandemiebedingten Schließungen Betroffene veröffentlicht. Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind. Die Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend. Ein gemeinnütziges Theater kann ebenso Hilfen erhalten wie kommerzielle Restaurants.

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt und als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Andere staatliche Leistungen werden auf die Novemberhilfe angerechnet, Liquiditätshilfen nicht. Umsätze, die im November 2020 trotz der grundsätzlichen Schließung gemacht werden, müssen bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im November 2019 nicht angerechnet werden, höhere Umsätze werden angerechnet.

Um Missbrauch zu vermeiden erfolgt die Antragstellung elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform. Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein. Derzeit erfolgt die nötige Programmierung des Antragsformulars durch den IT-Dienstleister des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Novemberhilfe wird also in Kürze beantragbar sein.

Informationen zur Novemberhilfe findet man hier.

Foto:  Markus Steidle auf Pixabay

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.

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