Das Land Hessen hat sich das Ziel gesetzt, in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und kulturschaffende Frauen zu fördern, um ihre Arbeit sichtbarer zu machen und ihren Stellenwert zu erhöhen. Die „Ottilie-Roederstein-Stipendien“ richten sich an Künstlerinnen aller Sparten und weisen damit ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber allen anderen in Hessen bestehenden Förderinstrumenten für die Künste auf. Ab Mitte August 2021 können sich etablierte Künstlerinnen, Nachwuchskünstlerinnen sowie Künstlerinnengruppen für drei unterschiedliche Stipendien im Rahmen dieses neuen Förderprogramms beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bewerben.
Mit dem „Hauptstipendium“ in Höhe von bis zu 70.000 Euro soll die Sichtbarkeit von Künstlerinnen und ihren Arbeiten in Hessen allgemein erhöht werden. Das „Nachwuchsstipendium“, das mit bis zu 40.000 Euro dotiert ist, soll besonders talentierten jungen Künstlerinnen die Möglichkeit eröffnen, während oder unmittelbar nach ihrer Ausbildung bereits ein größeres Projekt umzusetzen. Zusätzlich vergibt das Land Hessen bis zu fünf „Arbeitsstipendien“ im Gesamtwert von 20.000 Euro an Künstlerinnen, die sich in besonderen familiären Belastungssituationen befinden, wie etwa der Erziehung eines Kindes unter 12 Jahren oder Pflegearbeit. Gefördert werden jeweils Projektvorhaben, deren Ergebnisse in Hessen oder im Falle des Hauptstipendiums auch in einem anderen Bundesland realisiert werden. Dabei erfolgt die Förderung mit einem Jahresstipendium sowie Mitteln für die künstlerische Umsetzung des Projekts.
Für die Bewerbung um ein „Hauptstipendium“ ist ein Hochschulabschluss an einer der hessischen Kunsthochschulen nachzuweisen oder — im Falle eines Hochschulabschlusses in einem anderen Land — der Nachweis des Erstwohnsitzes in Hessen seit dem 31.03.2021. Für das „Nachwuchsstipendium“ ist entweder ein Hochschulabschluss an einer der hessischen Kunsthochschulen nachzuweisen, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt, der Nachweis Ober ein gegenwärtiges Studium an einer der hessischen Kunsthochschulen oder der Nachweis des Hochschulabschlusses eines anderen Landes (nicht länger als drei Jahre zurückliegend) und des Erstwohnsitzes in Hessen seit dem 31.03.2021. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine sechsköpfige Auswahljury; je
nach Bewerberinnenlage und der Spannbreite der spartenübergreifenden Bewerbungen werden gegebenenfalls drei weitere Jurymitglieder mit entsprechender Expertise berufen.
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