Der Hessen-Bonus ist ein Corona-Hilfsprogramm des Landes Hessen. Es baut auf dem Bundesprogramm Kulturfonds für Kulturveranstaltungen auf und schließt dessen Finanzierungslücke, die durch dessen späteren Start im Juli entstanden ist. Der Hessen-Bonus soll die wirtschaftliche Durchführung von eher kleineren Kulturveranstaltungen ermöglichen, die Corona-bedingt nur mit verminderter Teilnehmerzahl durchgeführt werden können. Er unterteilt sich in eine Wirtschaftlichkeitshilfe sowie eine Ausfallabsicherung, falls eine Kulturveranstaltung Corona-bedingt nicht stattfinden konnte. Antragsberechtigt sind jene Kulturveranstalter*innen, deren Veranstaltungen in Hessen Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets erzielen.
Die Veranstaltung muss zwischen dem 1. Juni und 30. Juni 2021 stattgefunden
haben bzw. geplant gewesen sein. Sie darf maximal 500 mögliche Teilnehmer*innen haben. Die Anzahl der möglichen Teilnehmer*innen muss Corona-bedingt um mindestens 20% reduziert sein (gegenüber möglicher Kapazität der Veranstaltungsstätte ohne Corona-bedingte Einschränkungen). Die Antragssumme muss mindestens bei 1.000 Euro sein, mehrere kleinere Veranstaltungen können aber im Rahmen eines Sammelantrags zusammen beantragt werden. Eine Antragstellung ist bis spätestens sechzehn Wochen nach Veranstaltungsdatum möglich.
Die HessenFilm fungiert als Bewilligungsstelle, während die PwC die Funktion der Prüfstelle übernimmt und für sämtliche Kommunikation mit den Fördernehmenden als auch die Antragsprüfung sowie die Zahlungsmodalitäten zuständig ist.
Genaueres zur Förderung findet man hier bei den FAQS
Den Antrag findet man hier
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