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Online-Workshop zum Mustervertrag „Produktionsleitung“

Online – Workshop: Mustervertrag  „Produktionsleitung“  mit Ergänzung  „Leistungsbeschreibung“  unter der Leitung von:  Rechtsanwältin Sonja Laaser

Das nrw landesbuero tanz e.V., laPROF Hessen e.V., LaFT Baden-Württemberg und weitere Interessensvertretungen haben sich mit der Kanzlei Sonja Laaser, Berlin, zur Erstellung von Musterverträgen zu einem „Pool für Musterverträge“ zusammengeschlossen.

Aktuell gibt es jetzt den Mustervertrag für Produktionsleiter*innen mit den Ergänzungen „Leistungsbeschreibung“ und, sofern dabei auch personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet werden, eine „Vereinbarung Auftragsverarbeitung“.

Die Musterverträge sind als „Baukasten“, aus der Praxis für die Praxis, u.a. vor dem Hintergrund der nachfolgend, auszugsweise geschilderten Problematiken erstellt:

 

Termin:  28.9.2021

Die gemeinsame Fortbildung der Landesverbände

LaFT Baden-Württemberg e.V. und laPROF Hessen e.V. richtet sich an Produktionsleiter*innen und ihre Auftraggeber*innen.

Beginn: 10 Uhr;

Dauer: 3 Stunden (plus Zeit für ergänzende Fragen)

Anmeldungen bitte bis Dienstag, 21.9.2021

Link (zoom) zur Teilnahme wird rechtzeitig übermittelt.

Produktionsleiter*innen-Vertrag

Hinweis an Produktionsleiter*innen: Aus der Natur des Auftrages an sich ergibt sich stets ein gewisses Risiko der Scheinselbstständigkeit. Um das Risiko zu reduzieren und diesem zumindest vertraglich zu begegnen, sind in Teilen des Vertrags typische Merkmale für eine Selbständigkeit geregelt. RA Sonja Laaser weist dabei allerdings darauf hin, dass es bei der Beurteilung, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, immer hauptsächlich auf die Vertragsbeziehung in der Form, wie sie tatsächlich gelebt wird, ankommt. Das heißt, dass das Risiko der Einstufung als Scheinselbständigkeit durch entsprechendes Selbständigkeit-konformes Verhalten, wie selbstbestimmte Arbeitszeiten oder eigenverantwortliche Leistungserbringung minimiert werden kann, jedoch nicht gänzlich auszuschließen ist. Wenn Produktionsleiter*innen hier eine Klärung für den Einzelfall wünschen, müssten Sie die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung beantragen.

Leistungsbeschreibung:

Im Hinblick auf die Leistungen, die Produktionsleiter:innen nach dem Vertrag zu erbringen haben, vereinbaren die Parteien eine Unterscheidung zwischen Leistungen, die von Produktionsleiter:innen nur in vorbereitender Funktion vorgenommen werden und die von Auftraggeber:innen abgenommen werden müssen (nachfolgend „viertes-Auge-Leistungen“ genannt) und Leistungen, bei denen Produktionsleiter:innen auch im Verhältnis zu Dritten nach außen hin für die übliche Sorgfalt verantwortlich sind.  

Anmeldung (max. 15 Teilnehmer:innen):

 Mitglieder laPROF Hessen e.V. per mail an:   hartmut.nawin-borgwald@laprof.de

Mitglieder LaFT Baden-Württemberg e.V. an: laftbw@t-online.de

Voraussetzungen für die Teilnahme

 ist die Mitgliedschaft bei LaFT Baden-Württemberg e.V. oder laPROF Hessen e.V. und als Arbeitsunterlagen die Dateien „Mustervertrag Produktionsleitung“, „Leistungsbeschreibung“ und „Vereinbarung Auftragsverarbeitung“ 

Es wurde vereinbart, dass die Musterverträge nicht an DRITTE weitergegeben werden dürfen. Dies trägt der Kooperation, der Finanzierung und damit auch einem solidarischen Verhalten Rechnung.

Voraussetzung für die Zusendung:

Im Anhang ist eine Datei mit einer Klausel, die die Kanzlei Laaser für die Haftungsfreistellung entworfen hat. Diese Klausel enthält auch den Passus der regelt, dass die Musterverträge nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Bitte sendet uns vor Anforderung der Musterverträge diese Datei bestätigt mit Namen und Unterschrift als Scan per eMail zurück.

Die Interessensvertretungen fördern damit nicht nur die weitere Professionalisierung ihrer Mitglieder sondern treten u.a. auch für die Anerkennung der Produktions- und Arbeitsweisen in den Freien Darstellenden Künsten in den rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. bei der Rentenversicherung / Thema: Scheinselbstständigkeit, Rechtslage bei Ausfallklauseln von Corona, Rechteklausel zum Streamen etc. ein.

Musterverträge, die für unterschiedliche Produktionsformen /-zusammenhänge genutzt werden können und gleichzeitig eine große Hilfe zum rechtssicheren Arbeiten bieten.

Foto: Bild von Free-Photos auf Pixabay 

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.

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