Aktuelles Kulturpolitik

KSK: Berufseinsteiger*innen müssen keine Einnahmen mehr nachweisen

Für Berufsanfänger*innen eine großartige Nachricht: Wer neu in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen werden möchte muss zukünftig keine Einnahmen mehr nachweisen. Für die ersten drei Jahre können auch andere Belege ausreichen, wie erfolgreich absolvierte Aus- und Fortbildungen, Werbemaßnahmen wie eigene Websites oder Zugehöhrigkeit zu Verbänden (wie laPROF).

Das bedeutet eine erhebliche Erleichterung der Aufnahme in die KSK für Berufseinsteiger*innen. Ohnehin galt die Geringfügigkeitsgrenze von 3900 Euro, die sonst Basis für die Versicherung durch die KSK ist, nicht für die ersten drei Jahre Mitgliedschaft. Dennoch mussten Einnahmen nachgewiesen werden, was für manche Künstler*innen zu Beginn ihrer Karriere durchaus problematisch war.

Das Bundessozialgericht hat nun mit einem Urteil eine neue Rechtslage geschaffen. Bleibt abzuwarten wie die KSK reagiert und auf welche Weise sie die neuen Rahmenbedingungen umsetzt.

Mehr dazu findet man auf der Webseite des Rechtsanwalt Andri Jürgensen hier

Foto: Bundessozialgericht Kassel, © Ralf Roletschek, http://www.roletschek.at/

 

Autor

Jan Deck ist Politikwissenschaftler, lebt in Frankfurt/Main und arbeitet als freier Dramaturg, Regisseur und Kurator. Seit über zehn Jahren arbeitet er für den hessischen Landesverband laPROF, seine Schwerpunkte sind Lobbyarbeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungen. Er ist Mitglied verschiedener Juries und Beiräte, kuratiert Tagungen, Festivals und Labore. Als Herausgeber und Autor beschäftigt er sich mit verschiedenen Aspekten von Kunst und Gesellschaft.