Für Berufsanfänger*innen eine großartige Nachricht: Wer neu in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen werden möchte muss zukünftig keine Einnahmen mehr nachweisen. Für die ersten drei Jahre können auch andere Belege ausreichen, wie erfolgreich absolvierte Aus- und Fortbildungen, Werbemaßnahmen wie eigene Websites oder Zugehöhrigkeit zu Verbänden (wie laPROF).
Das bedeutet eine erhebliche Erleichterung der Aufnahme in die KSK für Berufseinsteiger*innen. Ohnehin galt die Geringfügigkeitsgrenze von 3900 Euro, die sonst Basis für die Versicherung durch die KSK ist, nicht für die ersten drei Jahre Mitgliedschaft. Dennoch mussten Einnahmen nachgewiesen werden, was für manche Künstler*innen zu Beginn ihrer Karriere durchaus problematisch war.
Das Bundessozialgericht hat nun mit einem Urteil eine neue Rechtslage geschaffen. Bleibt abzuwarten wie die KSK reagiert und auf welche Weise sie die neuen Rahmenbedingungen umsetzt.
Mehr dazu findet man auf der Webseite des Rechtsanwalt Andri Jürgensen hier
Foto: Bundessozialgericht Kassel, © Ralf Roletschek, http://www.roletschek.at/