Noch bis zum 15. September können Künstler*innen aus Hessen unbürokratisch Arbeitsstipendien über 2000 Euro beantragen. Bislang war das jedoch nur Mitgliedern in der Künstlersozialkasse möglich. Viele Kolleg*innen, die Unterstützung brauchen, konnten aus diesem Grund kein Stipendium bekommen. Somit wurden insgesamt weniger Stipendienanträge gestellt als erwartet. Viele Kulturverbände, auch laPROF, haben diese Situation kritisiert.
Nun hat die Landesregierung umgedacht: „Eine Anregung, die uns aus der Kulturbranche erreicht hat, können wir jetzt dank ausreichend bereitgestellter Mittel aufgreifen. Wir erweitern den Kreis der Antragsberechtigten: Zusätzlich zu allen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherten mit Erstwohnsitz in Hessen können nun auch nicht in der KSK versicherte freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler ein Arbeitsstipendium beantragen, wenn sie in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mehr als 3.900 Euro Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erzielt haben“, erläuterte Kunstministerin Angela Dorn heute in einer Presseerklärung.
Antragsteller*innen, die nicht in der KSK versichert sind, können ihre Tätigkeit über Aufstellungen ihrer Kunstprojekte in den vergangenen drei Jahren, Auszeichnungen sowie Mitgliedschaften in einschlägigen Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und bei professionellen Vermittlungsagenturen belegen. Wie bisher gehören zudem eine kurze Projektskizze und ein Nachweis über den Erstwohnsitz in Hessen zum Antrag, der noch bis zum 15. September 2020 bei der Hessischen Kulturstiftung gestellt werden kann. In ein paar Tagen werden die veränderten Antragsformulare auf dem Bewerbungsportal der Hessischen Kulturstiftung zu finden sein.
laPROF begrüßt diese Veränderung sehr und hofft, dass nun viele Kulturschaffende das Stipendium beantragen!
Die Arbeitsstipendien können hier beantragt werden
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