Die vom Land Hessen in Kooperation mit der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Soforthilfemittel gehen an den Notwendigkeiten freiberuflicher Kulturschaffenden vorbei. Die hier abgefragten Kriterien zur Beantragung entsprechen nicht den Arbeitsrealitäten freiberuflicher Künstler*innen, denen angeblich geholfen werden soll. Es wird nur Hilfe gewährt bei durch die Corona-Maßnahmen verursachten Liquiditätsengpässen von Soloselbstständigen und Kleinunternehmen. Einnahmeausfälle aufgrund ausgefallener oder angesagter Veranstaltungen und Aufträge werden dagegen nicht als Fördergrund akzeptiert.
Für die freien darstellenden Künste hat laPROF durch eine Umfrage unter dem überwiegenden Teil der im Bereich Darstellende Künste in Hessen produzierenden Akteure jedoch festgestellt, dass den Künstler*innen bis zum Sommer Einnahmeausfälle von 3,8 Millionen Euro drohen. Wenn solche Verluste beim Soforthilfeprogramm nicht geltend gemacht werden können, ist es zur Unterstützung von freien Kulturschaffenden nicht geeignet. Das Programm unterscheidet sich hier von der Praxis anderer Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, die bei einem ähnlichen Programm Einnahmeausfälle akzeptieren. In Hessen bleibt Kulturschaffenden jetzt nur noch die Beantragung von ALG II. Im Gegensatz zur aktuellen Erklärung von Ministerin Dorn wird Kulturschaffenden und kulturellen Einrichtungen in Hessen so nicht geholfen.
Den Brief von Ministerin Angela Dorn an die Kulturschaffenden in Hessen kann man hier hier nachlesen
laPROF fordert das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie die hessische Staatskanzlei auf, die Kriterien des Soforthilfetopfes an die Bedürfnisse der Kulturschaffenden anzupassen. Zudem muss dringend ein Förderprogramm zur Ausfallerstattung aufgelegt werden. Die überwiegende Zahl der freien Kulturschaffenden aller Sparten konnten aufgrund ihrer prekären Arbeitsverhältnisse niemals Rücklagen erwirtschaften. Bei ihnen schlagen die aktuellen und noch zu erwartenden Ausfälle in voller Härte durch. Ihre berufliche und private Existenz ist bedroht, weil sie unverschuldet in eine Notlage gekommen sind. Es ist jetzt wichtig, freiberuflichen Kulturschaffenden schnell und nachhaltig zu helfen. Falsche Versprechungen sind keine Hilfe und Arbeitslosengeld ALG II ist keine Lösung!
Wir verweisen hier als Ergänzung zu unserer Umfrage und der dazugehörigen Erklärung.
Foto: Theaterperipherie: Der Kick von Seweryn Zelazny.
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