Nun ist die Seite online: Der Bund unterstützt mit einem Sonderfonds Kulturveranstaltungen, die aufgrund von Pandemie und Corona-Regeln weniger Publikum einlassen können als notwendig. Dafür stehen dem Fonds insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Hessen wird dieses Programm mit weiteren Geldern unterstützen. Details zum hessischen Programm weren in Kürze veröffentlicht.
Der Fonds hat dabei zwei Sondermodule: Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Eine Ausfallabsicherung soll Veranstalterinnen und Veranstaltern zudem Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) ab dem 1. September 2021 und übernimmt 80 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen. Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden.
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Quelle: Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Foto: “Abstand halten” von Kaveh Hosseini,