Das Antragsverfahren für die 3. Förderrunde von TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist nun online. Das Förderprogramm zur Exzellenzförderung im Tanz richtet sich an etablierte Künstler*innen, Ensembles und Produktionsstrukturen mit internationaler Ausstrahlung. Darüber hinaus werden Institutionen adressiert, die national herausragende und innovative Entwicklungskonzepte erarbeiten. Ziel ist die Realisierung substantieller Projekte, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen.
Neben der Förderung neuer Vorhaben ist den 15 Projekten der Pilotphase eine Beantragung für die Weiterentwicklung ihrer Konzepte möglich. Die Fortsetzung TANZPAKT Stadt-Land-Bund wird deshalb in einem gestaffelten Verfahren durchgeführt, entschied das Kuratorium des Förderprogramms. Aufgrund der Corona-Pandemie werden verstärkt Beratungen durchgeführt und Fachtage zur Qualifizierung im Bereich des kulturpolitischen Handelns entwickelt. Diese Angebote richten sich sowohl an die Tanzszenen vor Ort wie auch an Kommunen und Bundesländer.
Antragsschluss für Erstbewerbungen ist der 20. August 2021. Die Juryentscheidung wird voraussichtlich im Oktober 2021 vorliegen. Bewerben können sich Projekte mit Laufzeit November 2021 bis März 2025
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Foto: Vlasova/Pawlica