Die hessische Landesregierung hat heute weitere Lockerungen bezüglich der abflauenden Corona-Pandemie verkündet. Eine davon betrifft Veranstaltungen, natürlich auch im Bereich Kunst und Kultur. Die bisherige Regel, dass bei solchen Veranstaltungen pro sitzender Person fünf und für jede stehende Person zehn Quadratmeter Fläche bereitgestellt werden müssen, wurde abgeschafft.
Ab kommenden Montag den 6. Juli gilt nun als Richtgröße, dass für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen sollen. Davon kann abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nase-Maske vorsieht. Allerdings bleiben die Abstandsregeln mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern weiter bestehen.
Für viele Theater ist diese Regeländerung ein wichtiger Schritt in Richtung einer Rückkehr zur Wirtschaftlichkeit der eigenen Betriebe. Um tatsächlich wieder ohne Verluste öffnen zu können, müssten allerdings weitere Regeln liberalisiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass bis zur Spielzeiteröffnung im September weitere Lockerungen aufgrund der allgemeinen Lage möglich sind. Die gesundheitliche Sicherheit von Zuschauer*innen und Kulturschaffenden muss allerdings trotz allem weiterhin höchste Priorität besitzen.
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