Der Bund unterstützt mit einem Sonderfonds Kulturveranstaltungen, die aufgrund von Pandemie und Corona-Regeln weniger Publikum einlassen können als notwendig. Angesichts der unabsehbaren Entwicklung der Pandemie und der dadurch bedingten Planungsunsicherheit haben sich Bund und Länder nun auf eine wesentliche Erleichterung für die Antragstellung beim Sonderfonds geeinigt: Bei der Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden wird künftig nicht nur eine rechtlich zwingende, sondern auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts als Grundlage für eine Förderung anerkannt. Bislang wurden Kultureinrichtungen nicht gefördert, wenn die Reduzierung der Publikumskapazitäten nicht aufgrund behördlicher Anordnung praktiziert wird, was von vielen Seiten kritisiert wurde.
Der Fonds hat zwei Sondermodule: Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Eine Ausfallabsicherung soll Veranstalterinnen und Veranstaltern zudem Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten.
Die Änderungen in den Förderbestimmungen können in den FAQs mit Stand vom 08.10.2021 nachgelesen werden.
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